Zuammenarbeit, die sich auszahlt

Sorgfältig, anspruchsvoll und flexibel wird seit mehr als 30 Jahren den Kundenwünschen entsprochen. Nutzen Sie unsere umfassenden Erfahrungen!Die Ausgleichsabgabe, auch als Schwerbehinderten-Abgabe bezeichnet, müssen in Deutschland Arbeitgeber an das zuständige Integrationsamt entrichten, die nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen.Arbeitgeber, die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge erteilen, können gemäß § 223 SGB IX 50% des Gesamtrechnungsbetrages, abzüglich der Materialkosten, auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Ihr Auftrag für die Vogtlandwerke sichert Arbeit für behinderte Menschen!

Die Vogtlandwerke sind seit vielen Jahren ein nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Unternehmen. Alle Fertigungsprozesse werden nach Kundevorgaben gestaltet und durch kontinuierliche Qualitäts­kontrollen überwacht.

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