Regeln in den Vogtlandwerken

Es ist wichtig, dass es Regeln gibt.
Die wichtigsten Regeln möchten wir Ihnen erklären.

Rechte und Pflichten

Jede/jeder Beschäftigte ist verpflichtet:

  • mitzuarbeiten sowie die ihm übertragenen Arbeiten nach Maßgabe seiner Fähigkeiten auszuführen
  • die Regeln des Gruppen-Leiters, Sozialen Dienstes und Werkstatt-Leiters zu befolgen
  • die festgelegte Beschäftigungs-Zeit einzuhalten
  • die Arbeits-Schutz-Vorschriften zu beachten
  • mit Werk-Zeugen, Material und sonstigen Einrichtungen sparsam und pfleglich umzugehen
  • jede Verhinderung unverzüglich dem Gruppen-Leiter mitzuteilen und im Falle einer Erkrankung innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen
  • das Benutzen des privaten Handys während der Arbeits-Zeit zu unterlassen
  • das Foto-Grafieren in der Werkstatt grundsätzlich zu unterlassen

Die Werkstatt verpflichtet sich:

  • etwaige Beschwerden, die seitens des Werkstatt-Rates oder einzelnen Beschäftigten vorgebracht werden, unverzüglich zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen
  • alle vermeidbaren Nach-Teile und Gefahren von den Beschäftigten abzuwenden, insbesondere die Arbeits-Schutz-Vorschriften zu beachten
  • die Beschäftigten möglichst nach ihren Fähigkeiten einzusetzen und sie in ihrer beruflichen und persönlichen Weiter-Bildung zu fördern
  • das von den Beschäftigten notwendigerweise in den Betrieb mitzubringende Eigentum (Kleidung, persönliche Hilfsmittel etc.) vor Entwendung und Beschädigung zu schützen

Wenn Sie in einem unserer Arbeits-Bereiche arbeiten, erhalten Sie einen Werkstatt-Vertrag. Dort sind alle Regeln aufgeschrieben.

Arbeits-Zeit

An den Stand-Orten Naitschau, Greiz und Zeulenroda:

Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Am Stand-Ort Stelzen:

Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Jeder Beschäftigte hat 3 Pausen am Tag:

30 Minuten Früh-Stücks-Pause

45 Minuten Mittags-Pause

15 Minuten Kaffee-Pause

Urlaub

Jeder Beschäftigte, der in den Vogtland-Werken arbeitet, hat 30 Tage Urlaub im Jahr.

Sie können noch 5 Tage mehr Urlaub bekommen, wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.

Es gibt einen Urlaubs-Schein, den Sie ausfüllen müssen, wenn Sie Urlaub nehmen möchten.

Diesen Urlaubs-Schein bekommt der Gruppen-Leiter.