Regeln in den Vogtlandwerken
Es ist wichtig, dass es Regeln gibt.
Die wichtigsten Regeln möchten wir Ihnen erklären.
Rechte und Pflichten
Jede/jeder Beschäftigte ist verpflichtet:
- mitzuarbeiten sowie die ihm übertragenen Arbeiten nach Maßgabe seiner Fähigkeiten auszuführen
- die Regeln des Gruppen-Leiters, Sozialen Dienstes und Werkstatt-Leiters zu befolgen
- die festgelegte Beschäftigungs-Zeit einzuhalten
- die Arbeits-Schutz-Vorschriften zu beachten
- mit Werk-Zeugen, Material und sonstigen Einrichtungen sparsam und pfleglich umzugehen
- jede Verhinderung unverzüglich dem Gruppen-Leiter mitzuteilen und im Falle einer Erkrankung innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen
- das Benutzen des privaten Handys während der Arbeits-Zeit zu unterlassen
- das Foto-Grafieren in der Werkstatt grundsätzlich zu unterlassen
Die Werkstatt verpflichtet sich:
- etwaige Beschwerden, die seitens des Werkstatt-Rates oder einzelnen Beschäftigten vorgebracht werden, unverzüglich zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen
- alle vermeidbaren Nach-Teile und Gefahren von den Beschäftigten abzuwenden, insbesondere die Arbeits-Schutz-Vorschriften zu beachten
- die Beschäftigten möglichst nach ihren Fähigkeiten einzusetzen und sie in ihrer beruflichen und persönlichen Weiter-Bildung zu fördern
- das von den Beschäftigten notwendigerweise in den Betrieb mitzubringende Eigentum (Kleidung, persönliche Hilfsmittel etc.) vor Entwendung und Beschädigung zu schützen

Wenn Sie in einem unserer Arbeits-Bereiche arbeiten, erhalten Sie einen Werkstatt-Vertrag. Dort sind alle Regeln aufgeschrieben.
Arbeits-Zeit
An den Stand-Orten Naitschau, Greiz und Zeulenroda:
Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Am Stand-Ort Stelzen:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Jeder Beschäftigte hat 3 Pausen am Tag:
30 Minuten Früh-Stücks-Pause
45 Minuten Mittags-Pause
15 Minuten Kaffee-Pause

Urlaub
Jeder Beschäftigte, der in den Vogtland-Werken arbeitet, hat 30 Tage Urlaub im Jahr.
Sie können noch 5 Tage mehr Urlaub bekommen, wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Es gibt einen Urlaubs-Schein, den Sie ausfüllen müssen, wenn Sie Urlaub nehmen möchten.
Diesen Urlaubs-Schein bekommt der Gruppen-Leiter.
