Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) 

Vorbemerkung: 

Die folgenden AGB gelten in allen vertraglichen Beziehungen der Vogtlandwerke gGmbH (nachfolgend VLW). 
Gegenüber Verbrauchern gelten die Regelungen in Teil A der AGB. Gegenüber Unternehmern und diesen gleichgestellten Personen und Körperschaften gelten die Regelungen in Teil B der AGB

Teil A:

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern (insbes. Verbrauchsgüterkauf und Fernabsatz) 

A 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen, insbes. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften 

A 1.1

Die folgenden AGB gelten in allen vertraglichen Beziehungen der Vogtlandwerke gGmbH (nachfolgend: VLW) gegenüber Verbrauchern (nachfolgend: Kunde) im nachstehenden Sinn, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, und zwar insbesondere beim Verkauf beweglicher Sachen (Verbrauchsgüterkauf) und beim Fernabsatz. 

A 1.2

Alle zwischen der VLW und dem Kunden im Zusam-menhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und kommen nur durch eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung der VLW zustande.

A 1.3

Widerspricht der Kunde der Geltung unserer AGB, haben die VLW das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 

A 1.4

In den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen der VLW enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von den VLW ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 

A 1.5

Fernabsatzgeschäfte sind nach Maßgabe der nachfolgend wieder gegebenen Widerrufsbelehrung widerruflich: 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

Vogtlandwerke gGmbH, An den Vogtlandwerken 1, 

07957 Langenwetzendorf; Tel. 036625/606-0 

Mail: imkereibedarf@vogtlandwerke.de 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Um- gang mit ihnen zurückzuführen ist. 

A 2 Preise und Zahlung 

A 2.1

Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, netto ab unserem Werk. Zu unseren Preisen kommt die am Tage der Auslieferung gültige Mehrwertsteuer hinzu.

A 2.2

Verpackungs- und Frachtkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

A 2.3

Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs seiner auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und die Ware paketfähig ist. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Im Falle nicht paketfähiger Ware wird diese im Falle des Widerrufs auf Kosten der VLW beim Kunden abgeholt.

A 2.4

Sofern die VLW mit dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, sind Zahlungen, insbesondere ein von dem Kunden geschuldeter Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, nachdem die Rechnung der VLW bei dem Kunden in Textform eingegangen ist. Wir behalten uns vor, angemessene Anzahlungen zu verlangen.

A 2.5

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind die VLW berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Die VLW behalten sich insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. 

A 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht 

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der VLW nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, die VLW diese anerkannt haben oder wenn seine Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. 

Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

A 4 Lieferungen, Verpackung und Transportgefahr 

A 4.1

Lieferfristen und Termine sind annähernd und freibleibend. Sie sind nur verbindlich, wenn wir sie als solche schriftlich bestätigt haben. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Frist Versandbereitschaft melden. 

A 4.2

Vom Besteller nachträglich gewünschte Änderungen des Produkts haben eine Unterbrechung der Lieferzeit zur Folge, die nach entsprechender Verständigung neu beginnt. 

A 4.3

Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, während der wir selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. 

Die Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt erst nach kompletter Vorlage der vom Besteller vorzulegenden Daten, Zeichnungen, Freigaben etc., sowie nach Klärung aller offenen technischen Fragen sowie der Leistung aller vereinbarten Anzahlungen. 

Lieferfristen verlängern sich darüber hinaus angemessen, wenn der Besteller vereinbarte Zahlungsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen nicht einhält. 

Das Vorstehende gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. 

A 4.4

Die Lieferfrist verlängert sich durch Eintritt für uns unabwendbarer Ereignisse, insbesondere bei Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Rohstoffmangel, Arbeitskampf etc., um die Dauer der Behinderung. Wird aus den gleichen Gründen die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Wir werden in diesem Fall den Vertragspartner unverzüglich von der Unmöglichkeit informieren und schon erhaltene Gegenleistungen erstatten. 

A 4.5

Wir kommen – auch im Fall kalendermäßig bestimmter Leistungszeit (§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB) – nur in Verzug, wenn uns eine Frist zur Erfüllung von zwei Wochen gesetzt wird, es sei denn, wir haben zuvor die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Für Verzugsschäden und Nichterfüllungsschäden haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Eine ggf. zu zahlende Vertragsstrafe ist auf den Schadenersatzanspruch des Kunden anzurechnen. 

A 4.6

Wegen Lieferverzögerungen kann der Kunde vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine uns gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist. 

A 4.7

Die VLW sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. 

A 4.8

Alle Lieferungen erfolgen ab unserem Werk. Wir organisieren die Versendung der Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.

A 4.9

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung an den Spediteur, spätestens mit Verlassen des Werks auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Mitteilung der Versandbereitschaft. Klauseln wie „Lieferung frei“ oder ähnlich regeln die Transportkosten, ändern aber an der vorstehenden Gefahrtragungsregelung nichts.

A 4.10

Soweit nichts anderes vereinbart, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne Verantwortung für die billigste Versandart.

A 4.11

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. 

A 4.12

Unsere Preise setzen voraus, dass die Transportverpackungen durch den Besteller entsorgt werden. Werden Transportverpackungen an uns zurück- gegeben, trägt der Besteller die Kosten des Rücktransports zu uns. In diesem Fall müssen die Transportverpackungen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Besteller die bei der Entsorgung entstehenden Zusatzkosten erstattet zu verlangen. 

A 5 Eigentumsvorbehalt 

A 5.1

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. 

A 5.2

Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Lieferanten hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. 

A 5.3

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist. 

A 6 Haftung, insbes. Rechte des Kunden bei Mängeln 

A 6.1

Die VLW sind zur Nacherfüllung verpflichtet, soweit der gelieferte Gegenstand 

  • nicht die zwischen dem Kunden und den VLW vereinbarte Beschaffenheit hat oder
  • sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder 
  • nicht die Eigenschaften hat, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen der VLW erwarten konnte. 

Dies gilt nicht, wenn die VLW aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde muss den VLW eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.

A 6.2

Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben die VLW die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

A 6.3

Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. 
Unberührt bleibt sein Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen. 

A 6.4

Die VLW haften ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von den VLW, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungs-gehilfen beruhen. 

A 6.5

Die VLW haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der VLW, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. 

A 6.6

Die VLW haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern die VLW eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben hat. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von den VLW garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften die VLW hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist. 

A 6.7

Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, so haftet die BHB auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Schadensersatzhaftung der VLW ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

A 6.8

Weitergehende Haftungsansprüche gegen die VLW bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3. 

A 7 Datenschutz

Die zur Bearbeitung von Geschäftsvorfällen erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert. Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung -insbesondere die Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten- erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personen- bezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

A 8 Hinweis nach VSBG zur alternativen Streitbeilegung bei Verbraucherangelegenheiten 

Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und sind hierzu auch nicht bereit. Wir nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 

A 9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht 

A 9.1

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vogtlandwerke gGmbH. 

A 9.2

Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). 

A 9.3

Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt wird, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt. 

Teil B:

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern und diesen gleichgestellten Personen und Körperschaften 

B 1 Allgemeines

B 1.1

Die folgenden AGB gelten in allen vertraglichen Beziehungen der Vogtlandwerke gGmbH (nachfolgend: VLW) gegenüber Unternehmern (nachfolgend: Kunde/Auftraggeber) im nachstehenden Sinn, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Geltung wird durch die VLW ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern oder im Fernabsatz gelten die dafür ggf. abweichend abgefassten AGB. 

B 1.2

Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser AGB werden ferner behandelt: Juristische Personen des Öffentlichen Rechts (d.h. insbesondere alle Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen öffentlichen Rechts) sowie öffentlichrechtliche Sondervermögen, sowie politische Parteien, sonstige Vereine des privaten und öffentlichen Rechts, Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, Stiftungen des privaten, öffentlichen oder kirchlichen Rechts. 

B 1.3

Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung zustande. Bis dahin sind unsere Angebote freibleibend. Wir können die Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von 30 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung des Kunden abgeben. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist nur diese Auftragsbestätigung maßgeblich. 

B 1.4

Mitarbeiter oder Subunternehmer der VLW sind nicht befugt, zu geschlossenen Verträgen Nebenabreden zu vereinbaren oder Zusicherungen zu erklären, es sei denn, es liegt eine vorherige auf die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen erteilte Einwilligung in Textform vor. 

B 1.5

Widerspricht der Besteller der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 

B 2 Lieferung, Verpackungen und Transportgefahren 

B 2.1

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der VLW, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet der Rechte der VLW aus dem Verzug des Auftraggebers – um den Zeitraum, um den der Kunde seine Verpflichtungen den VLW gegenüber nicht erfüllt. Dies gilt entsprechend für Liefertermine. 

B 2.2

Geraten die VLW mit ihren Leistungen in Verzug, so muss ihr der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Auftrag-geber für diejenigen Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet waren. 

B 2.3

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der VLW. Die VLW sind insbesondere, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, zu Teillieferungen oder Teilleistungen und deren Rechnungslegung berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht der VLW zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von VLW. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, falls der Kunde nach Maßgabe dieser AGB berechtigt den Rücktritt vom Vertrag erklärt. 

B 2.4

Fälle höherer Gewalt -als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. 

Überschreiten daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nur im Rahmen der nachfolgen- den Haftungsbeschränkung. 

B 2.5

Alle Lieferungen erfolgen ab unserem Werk. Wir organisieren die Versendung der Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist. 

B 2.6

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung an den Spediteur, spätestens mit Verlassen des Werks auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Mitteilung der Versandbereitschaft. Klauseln wie „Lieferung frei“ oder ähnlich regeln die Transportkosten, ändern aber an der vorstehenden Gefahrtragungsregelung nichts. 

B 2.7

Soweit nichts anderes vereinbart, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne Verantwortung für die billigste Versandart. 

B 2.8

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrück-lichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. 

B 2.9

Unsere Preise setzen voraus, dass die Transportverpackungen durch den Besteller entsorgt werden. Werden Transportverpackungen an uns zurück- gegeben, trägt der Besteller die Kosten des Rücktransports zu uns. In diesem Fall müssen die Transportverpackungen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Besteller die bei der Entsorgung entstehenden Zusatzkosten erstattet zu verlangen. 

B 3 Preise

B 3.1

Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, netto ab unserem Werk. Zu unseren Preisen kommt die am Tage der Auslieferung gültige Mehrwertsteuer hinzu. 

B 3.2

Kosten für Werkzeuge werden separat in Rechnung gestellt. Beträge für Werkzeuge verstehen sich als Anteilskosten; die Werkzeuge bleiben unser Eigentum. 

B 3.3

An die für einen Auftrag vereinbarten Preise sind wir für vier Monate ab Vertragsschluss gebunden. Bei vereinbarten längeren Lieferfristen sind wir berechtigt, bei Erhöhung der Material- oder Lohnkosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen. 

B 3.4

Verpackungs- und Frachtkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Leihpaletten und Leihtranssportbehälter jeglicher Art bleiben unser Eigentum und sind mit der nächsten Lieferung in einwandfreiem Zustand zurückzuschicken. Erfolgt die Rücksendung nicht binnen eines Monats nach der Lieferung, stellen wir Selbstkosten in Rechnung. 

B 3.5

Soweit wir für Kunden Lohnarbeiten ausführen, behalten wir uns eine Nachberechnung vor, falls sich herausstellt, dass aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden (Arbeitsbeschreibungen) ein Mehraufwand erforderlich ist. 

B 4 Haftung, Höhere Gewalt 

B 4.1

Die VLW haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der VLW oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der VLW ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haften die VLW nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die VLW den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 

B 4.2

Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

B 4.3

Ansprüche aus Pflichtverletzung der VLW sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde zumutbare Eigensicherungsmaßnahmen wie unverzügliche Prüfung der Leistung oder geeignete Schulungen der Mitarbeiter im Umgang sowie Einhaltung der jeweils gültigen Arbeitsschutzbestimmungen bei der Verwendung der bezogenen Leistungen ganz oder teilweise unterlässt. Den Kunden trifft die Beweislast, dass der Mangel auch bei Einsatz der vorgenannten Maßnahmen zum Schaden geführt hätte. 

B 5 Zahlung 

B 5.1

Rechnungen der VLW sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Zahlungsort ist 07957 Langenwetzendorf. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung bei den VLW an. Wir behalten uns vor, schon vor Auslieferung 

B 5.2

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind die VLW – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort zu stellen. 

B 5.3

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. 

B 6 Versand 

B 6.1

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. 

B 6.2

Die VLW werden sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers. 

B 7 Eigentumsvorbehalt 

B 7.1

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. Wir sind berechtigt, die Ware bei einem Zahlungsverzug des Kunden abzuholen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. 

Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 

B 7.2

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 

B 7.3

Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. 

Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 

B 7.4

Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 

B 7.5

Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in B 7.3 bezeichneten Fällen. Der Kunde ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der Forderungen verpflichtet. 

B 7.6

Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt. 

B 7.7

Soweit bei Auslandslieferungen das Recht eines anderen Staates den Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, uns als Verkäufer aber gestattet, andere Rechte an dem Liefergegen-stand vorzubehalten, können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei solchen Maßnahmen unsererseits mitzuwirken. 

B 8 Gefahrübergang, Gewährleistung 

B 8.1

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 

B 8.2

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheb-licher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

B 8.3

Haften die VLW für Mängel, wird zunächst nach Wahl der VLW Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Den VLW sind für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Lieferung / Leistung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung, die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) sowie das Recht des Kunden, Schadensersatz im Rahmen dieser AGB zu verlangen. 

B 8.4

Unbeschadet weitergehender Ansprüche der VLW hat der Kunde im Fall einer unberechtigten Mängelrüge den VLW die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels nach Maßgabe der aktuellen Preisliste der VLW zu ersetzen. 

B 8.5

Natürlicher Verschleiß oder bestimmungsgemäße Abnutzung oder Verbrauch, unterliegen nicht der Gewährleistung, ebenso wenig Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden entstehen. 

B 8.6

Es gilt der § 377 mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel, Unvollständigkeit der Lieferung sowie Transportschäden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware gegenüber den VLW schriftlich anzuzeigen sind; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

B 8.7

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die VLW die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 

B 8.8

Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels – auch diejenigen auf Schadensersatz - verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder ab Abnahme der Werkleistung. 

Dies gilt nicht, wenn den VLW arglistiges Verschweigen eines Mangels, grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im Falle der BHB zurechenbaren Körper- und Gesundheits-schäden oder bei Verlust des Lebens. 

Unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung, die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers). 

B 8.9

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung oder vereinbarter Abnahme der Lieferung. Bei Lieferung gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist. Für ausgeführte Nacherfüllungsarbeiten oder im Rahmen der Nacherfüllung gelieferte Ersatzteile besteht eine Gewährleistung nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung. 

B 9 Schutzrechte 

B 9.1

Für alle an die VLW zum Zwecke der Lieferung oder Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat die VLW von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen den VLW entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird den VLW die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind die VLW – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz für den Aufwand zu verlangen. 

Den VLW überlassene Unterlagen, Gegenstände und dergleichen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Sonst sind die VLW berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.

B 9.2

Die VLW behalten sich an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art –auch in elektronischer Form– Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an die VLW verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von den VLW ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der VLW Dritten zugänglich zu machen. 

B 9.3

Dem Kunden steht ein einfaches Nutzungsrecht am Know-How der VLW und deren Schutzrechten zu, soweit dies erforderlich ist, um die von den VLW gelieferten Produkte zu nutzen. 

Im Übrigen werden keine weiter gehenden Nutzungsrechte übertragen. Der Kunde hat das Recht, alle technischen Dokumentationen und Beschreibungen, Pläne, Diagramme usw., die mit den Geräten geliefert werden, zur eigenen Verwendung im Zusammenhang mit der Benutzung und dem Einbau von Produkten der VLW zu vervielfältigen. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, diese Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst wie zu überlassen und die gelieferten Geräte oder Teile davon weder selbst nachzubauen noch von Dritten nachbauen zu lassen. 

B 10 Rechtsmängel 

B 10.1

Für die Freiheit gelieferter Produkte von Rechts-mängeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Das von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheber-rechte Dritter nicht verletzen, gewährleisten wir nur bezüglich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Übrigen gilt B 9.

B 10.2

Der Vertragspartner wird uns unverzüglich unterrichten, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzügliche Information, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 

B 10.3

Hinsichtlich der Gewährleistungszeit gilt B 8.9 

B 10.4

Werden innerhalb der Gewährleistungszeit berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beachtung der vertraglichen Zweckbestimmung so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen. 

B 10.5

Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten führt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schließt. 

B 11 Sonstige Rechte und Pflichten 

Unser Kunde ist im Falle einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, die nicht in unmittelbarem Bezug zur Lieferung der Ware stehen, erst dann zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur Ausübung seines Rücktritts- rechts berechtigt, wenn wir zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist wegen der Pflichtverletzung abgemahnt wurden. Einer Abmahnung bedarf es nicht, soweit wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, oder bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. 

B 12 Datenschutz 

Die zur Bearbeitung von Geschäftsvorfällen erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert. Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung -insbesondere die Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten- erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personen- bezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. 

B 13 Hinweis nach VSBG zur alternativen Streitbeilegung bei Verbraucherangelegenheiten 

Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und sind hierzu auch nicht bereit. Wir nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 

B 14 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht 

B 14.1

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vogtlandwerke gGmbH. 

B 14.2

Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). 

B 14.3

Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt wird, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.