Ausgleichsabgabe

Alles Wissenswerte zur Ausgleichsabgabe
Verantwortung übernehmen, Inklusion fördern, Chancen nutzen

Die Ausgleichsabgabe ist ein zentrales Instrument der deutschen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Sie wurde eingeführt, um die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Berufsleben zu verbessern und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Arbeitgeber mit einer bestimmten Mindestanzahl an Arbeitsplätzen sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, wird die Ausgleichsabgabe fällig.

Doch die Abgabe ist weit mehr als nur eine Sanktion: Sie ist ein Motor für Inklusion, ein Hebel für gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine Chance für Unternehmen, soziale Verantwortung sichtbar zu machen. Wer die Ausgleichsabgabe versteht und strategisch mit ihr umgeht, kann Kosten sparen, Förderungen nutzen und gleichzeitig ein starkes Signal für Vielfalt und Gleichberechtigung setzen.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung und Zweck der Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe verfolgt einen doppelten Zweck: Einerseits zwingt sie Unternehmen dazu, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie Menschen mit Behinderung in den Betrieb integriert werden können. Andererseits fließen die Abgaben in Fördermaßnahmen, die strukturelle Barrieren abbauen und Teilhabe sichern.

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden unter anderem verwendet, um barrierefreie Arbeitsplätze zu schaffen, Weiterbildungsangebote zu finanzieren und Arbeitgeber bei der Integration schwerbehinderter Beschäftigter zu beraten. Damit trägt die Abgabe unmittelbar zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen bei.

Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Ausgleichsabgabe übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Sie erfasst und überwacht die Erfüllung der Beschäftigungspflicht, berechnet die Höhe der Abgabe und verwaltet die eingezahlten Gelder. Zudem berät sie Arbeitgeber, wie inklusive Arbeitsplätze gestaltet und Förderprogramme optimal genutzt werden können.

Damit stellt die Bundesagentur sicher, dass die Mittel aus der Ausgleichsabgabe nicht im System versickern, sondern tatsächlich in Projekte fließen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern.

Berechnung der Ausgleichsabgabe

Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach zwei Faktoren:

  1. der Anzahl unbesetzter Pflichtarbeitsplätze,
  2. der Gesamtgröße des Unternehmens.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen 5 % dieser Stellen an schwerbehinderte Menschen vergeben. Wird diese Quote nicht erreicht, wird für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Abgabe fällig.

Das gestufte Modell sorgt dafür, dass größere Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, während kleinere Betriebe entlastet werden. Je weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden, desto höher fällt die Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Arbeitsplatz aus.

Anrechenbarkeit von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Eine Besonderheit der Ausgleichsabgabe: Unternehmen können sie durch die Zusammenarbeit mit anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) reduzieren. Vergibt ein Arbeitgeber Aufträge an eine WfbM, können 50 % der Arbeitsleistung auf die Abgabe angerechnet werden.

Das bedeutet: Wer Aufträge wie beispielsweise Montagearbeiten, Metall- und Holzbearbeitung oder Dienstleistungen im Bereich Werbung an Werkstätten vergibt, spart bei der Ausgleichsabgabe – und unterstützt gleichzeitig Inklusion. Wichtig ist, dass diese Leistungen direkt beauftragt und fristgerecht bezahlt werden.

Damit bietet die Abgabe nicht nur einen finanziellen Anreiz, sondern fördert aktiv die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Werkstätten.

Erhöhung der Ausgleichsabgabe 2024

Seit 2024 wurde die Ausgleichsabgabe angehoben. Damit soll die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung noch stärker gefördert werden. Die Erhöhung schafft zusätzliche finanzielle Ressourcen für Förderprogramme und setzt einen klaren Anreiz, die gesetzliche Pflichtquote ernster zu nehmen.

Gerade für Unternehmen bedeutet das: Wer weiterhin keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Umso wichtiger ist es, sich mit Alternativen wie Kooperationen mit Werkstätten oder Förderprogrammen auseinanderzusetzen.

Pflichten der Arbeitgeber

Nach § 154 SGB IX sind Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Stellen an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Wird diese Quote nicht erreicht, ist die Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Arbeitgeber müssen jedes Jahr bis spätestens 31. März eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit einreichen. Darin sind die Gesamtzahl der Arbeitsplätze, die Zahl schwerbehinderter Beschäftigter und die unbesetzten Pflichtarbeitsplätze anzugeben. Parallel dazu muss auch die Zahlung der Ausgleichsabgabe erfolgen.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer die Ausgleichsabgabe nicht fristgerecht zahlt oder die Meldung versäumt, riskiert erhebliche Konsequenzen:

  • Verzugszinsen erhöhen die finanzielle Belastung.
  • Wiederholte Verstöße können zu Bußgeldern führen.
  • Integrationsämter oder die Agentur für Arbeit können Verwaltungsverfahren einleiten.

Neben finanziellen Folgen droht ein Imageverlust. Unternehmen, die Inklusion vernachlässigen, gelten schnell als unsozial – ein Nachteil im Wettbewerb um Fachkräfte und bei der öffentlichen Wahrnehmung.

Unterstützung durch Integrationsamt und Förderprogramme

Damit Arbeitgeber die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aktiv gestalten können, gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote. Das Integrationsamt berät bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, gewährt finanzielle Zuschüsse für Umbauten und technische Hilfsmittel und unterstützt mit Schulungen.

Darüber hinaus gibt es Förderprogramme, die Lohnkostenzuschüsse oder Assistenzleistungen bereitstellen. Wer diese Hilfen nutzt, spart nicht nur bei der Ausgleichsabgabe, sondern gewinnt motivierte Mitarbeitende und stärkt die Vielfalt im Unternehmen.

Social Impact der Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe ist nicht nur ein finanzielles Instrument, sondern ein gesellschaftliches Bekenntnis. Sie macht deutlich, dass Teilhabe am Arbeitsleben ein Grundrecht ist. Jeder Arbeitgeber trägt Verantwortung, dieses Recht zu ermöglichen.

Unternehmen, die aktiv Arbeitsplätze schaffen oder Werkstätten unterstützen, leisten einen sichtbaren Beitrag zu Inklusion, Vielfalt und sozialem Zusammenhalt. Gleichzeitig steigern sie ihr Ansehen als verantwortungsvolle Arbeitgeber und gewinnen das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Fazit: Die Ausgleichsabgabe als Chance begreifen

Die Ausgleichsabgabe ist weit mehr als eine Pflicht. Sie ist ein Werkzeug, das Inklusion vorantreibt und Unternehmen Chancen eröffnet. Wer die Abgabe klug nutzt, spart Kosten, profitiert von Förderungen und zeigt soziale Verantwortung.

Statt Geld zu verlieren, lohnt es sich, die Abgabe in Beschäftigung, Kooperationen und Fördermaßnahmen zu investieren. So wird aus einer gesetzlichen Verpflichtung ein Gewinn für Unternehmen, Beschäftigte und die Gesellschaft. 

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Handeln statt zahlen – nutzen Sie die Ausgleichsabgabe als Chance für Ihr Unternehmen und für mehr Inklusion in unserer Gesellschaft!

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